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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen Decomaker Messebau GmbH

1. Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen.

In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.

2. Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters.

Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.

3. Sämtliche Mietpreise sind Tagespreise. Bei mehrtägigen Veranstaltungen gelten Preise nach Vereinbarung. Alle Preise ab Lager Kundl zzgl. MwSt.

Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart.

Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners.

Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

4. Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltungmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern.

Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung.

5. Werden fixe Mietbestellungen annulliert, wird folgende Stornogebühr verrechnet:

30 Tage vor Mietbeginn 30% der Bestellsumme
14 Tage vor Mietbeginn 50% der Bestellsumme
7 Tage vor Mietbeginn 80% der Bestellsumme
1 Tag vor Mietbeginn 100% der Bestellsumme
Werden fixe Produktionsbestellungen anulliert, wird die Stornogebühr nach tatsächlichem Produktionsfortschritt bzw. Aufwand verrechnet.

6. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Der Vermieter stellt geprüftes, jedoch gebrauchtes Mietequipment zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge mus der Mieter unmittelbar jedoch spätestens vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden.

Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

7. Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen in unserem Eigentum. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers abzuholen.

8. Gerichtsstand ist Kufstein.